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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.02.2012
- VG 1 K 237.10 -
Verfassungsschutz darf nur eingeschränkt über Muslimische Jugend berichten
Bundesamt für Verfassungsschutz muss sich bei Berichterstattung auf belegbare Tatsachen stützen können
Der Verfassungsschutzbericht 2009 muss zum Teil überarbeitet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Muslimischen Jugend in Deutschland e.V. hin entschieden.
Im
Als verfassungswidrig angesehene Äußerungen nicht hinreichend durch Tatsachen gesichert
Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage gegen diese
Empfehlung zur Orientierung an Maßgaben des ECFR nicht hinreichend belegt
Gleiches gelte für die Behauptung, der Kläger empfehle seinen Mitgliedern, sich an den Maßgaben des ECFR zu orientieren. Es sei nicht mit hinreichender Sicherheit belegt, dass der Kläger seinen Mitgliedern tatsächlich eine solche Empfehlung gegeben habe. Das Gericht hat die Klage aber wegen eines anderen Teils der im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Verfassungsschutzbehörde muss Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht beweisen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.05.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 13.07]) - Verfassungsschutzbericht 2001 muss teilweise geändert werden
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2006
[Aktenzeichen: 1 S 2321/05])
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Dokument-Nr. 13051
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