die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tatsachenbehauptung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 22.05.2023
- 6 O 18/23 -
Schlechte Bewertung im Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können
Unternehmer hat Anspruch auf Löschung der negative Behauptung
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat das Landgericht Frankenthal klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal hat das LG dazu verurteilt, eine in seiner Kritik enthaltene negative Behauptung zu löschen.
Ein Mannheimer hatte ein Unternehmen aus Ludwigshafen damit beauftragt, seinen Umzug durchzuführen. Die Durchführung des Auftrags bewertete er einige Zeit später auf einer Online-Bewertungsplattform mit nur einem von fünf möglichen Sternen. Unter anderem behauptete er im Bewertungstext, dass ein Möbelstück beim Transport beschädigt worden sei und sich niemand darum gekümmert habe, den Schaden zu beheben. Der Inhaber des Umzugsunternehmens streitet dagegen ab, dass es zu einem Schaden gekommen sei und sieht die Behauptung des Kunden, man habe sich nicht gekümmert, als rufschädigend für sein Unternehmen an.Das LG gab dem Unternehmer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2022
- VG 2 L 239/22 -
Bezirksstadtrat darf nur Wahres sagen und nicht unsachlich sein
Richter rüffeln Berliner Grünen-Stadtrat wegen Aussagen zu Hauseigentümer
Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in einem Eilverfahren aufgegeben, vorerst bestimmte Äußerungen zu einem Immobilienunternehmen zu unterlassen
Der für Bauen zuständige Stadtrat des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg , Florian Schmidt (Grüne) hatte in einer Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Mai 2022 behauptet, die Antragstellerin habe im Zusammenhang mit der Sanierung eines ihr gehörenden Hauses bestimmte, vom Wohnungsamt angeforderte Unterlagen nicht eingereicht. Ferner hatte er u.a. ausgeführt, bei der Antragstellerin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.02.2021
- 16 U 47/20 -
Identifizierende Berichterstattung über Mitglied der Pick-Up-Artist-Szene zulässig
Kein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Die Öffentlichkeit hat ein hohes Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen der "Pick-Up-Artist-Szene". Persönlichkeitsrechte des Klägers, der durch einen Video-Clip und Coaching-Tätigkeit selbst als Mitglied dieser Szene an die Öffentlichkeit getreten ist, treten bei Abwägung aller betroffenen Interessen hinter die Meinungsfreiheit der Verfasser der zwei angegriffenen Berichte zurück. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb Unterlassungsansprüche des Klägers gegen eine identifizierende Berichterstattung zurückgewiesen.
Der Kläger wendet sich gegen zwei Artikel, die in einer AStA-Zeitschrift einer Universität im Sommer 2015 veröffentlicht wurden. Unter den Titeln ´Pick-Up-Artists´ und Casanova - eine künstlerische Technik der Liebe? und ´Pick-Up-Artists´: Ein fragwürdiges Phänomen von Verführung befassten sie sich mit der Pick-Up-Artist-Szene. Der Kläger begehrt von der beklagten Herausgeberin... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.12.2020
- 1 BvR 704/18 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung
Beanstandeter Text ist nicht als Tatsachenbehauptung sondern als freie Meinungsäußerung einzustufen
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin eines Magazins stattgegeben, die sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen richtet, die die Beschwerdeführerin zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilen.
Die Beschwerdeführerin veröffentlichte einen Artikel, der sich mit Steuersparmodellen im Zusammenhang mit maltesischen Gesellschaften deutscher Unternehmen und Privatpersonen befasst. Es wird unter anderem darüber berichtet, dass der Antragsteller des Ausgangsverfahrens eine Firma im Firmenregister in Malta eintragen ließ, deren Geschäftszweck insbesondere der Kauf, Betrieb, Verleih... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.04.2020
- 9 C 410/19 -
Rechtsanwalt muss Behauptung zur fehlenden Kenntnis von deutscher Sprache sowie Nichteinhaltung deutscher Gesetze nicht dulden
Anspruch auf Unterlassung, nicht aber Schmerzensgeld
Wird auf einem Bewertungsportal behauptet, dass ein Rechtsanwalt keine Kenntnis der deutschen Sprache hat und sich nicht an Deutsche Gesetze hält, so steht dem Anwalt ein Unterlassungsanspruch zu. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht aber nicht. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 wurde auf einem Bewertungsportal im Internet zu einem Rechtsanwalt unter anderem folgende Bewertung abgegeben: "Meiner Meinung nach sollte ein Anwalt in Deutschland zumindest die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und sich an das deutsche Gesetz halten". Der Anwalt hielt die Äußerung für unzulässig und klagte gegen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.06.2018
- 16 U 105/17 -
Bezeichnung eines Unternehmens als "Sekte" fällt in Schutzbereich der freien Meinungsäußerung
Sozialer Geltungsanspruch eines Unternehmens überwiegt nicht Meinungsfreiheit
Das Oberlandesgericht von Main hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Unternehmens als "Sekte" dem Schutz der freien Meinungsäußerung unterfällt, hinter den der soziale Geltungsanspruch des Unternehmens zurücktritt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist im Bereich der Medienproduktion tätig. Der Beklagte ist ein früherer Mitarbeiter der Klägerin. Er hat zwischenzeitlich mit anderen ein eigenes Unternehmen im Bereich der Medienproduktion gegründet. Der Beklagte wuchs in einer Glaubensgruppe auf, die er 2012 verlassen hat. In zahlreichen Presseveröffentlichungen, Medienauftritten und... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.03.2018
- 26 U 4/18 -
Ärztebewertungsportal jameda.de muss falsche Tatsachenbehauptung löschen
Tatsachenbehauptungen glaubhaft von Zahnärztin widerlegt
Ein Ärztebewertungsportal hat es zu unterlassen, falsche Tatsachenbehauptungen über einen Zahnarzt zu veröffentlichen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Streitfall hat das Ärztebewertungsportal www.jameda.de Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt. Mit dieser war ihm untersagt worden, bei der Patientenbewertung zu verbreiten, die Zahnärztin "verzichte auf eine Aufklärung/ Beratung" sowie "ihre Prothetiklösungen seien zum Teil falsch".Das Oberlandesgericht Hamm hat die vorinstanzliche... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2018
- 27 O 189/17 -
AfD-Mitglied scheitert mit Klage auf Unterlassung der Bezeichnung als "Holocaustleugner"
Bewertung der Infragestellung einzelner Aspekte als Leugnen des Holocaust stellt Meinungsäußerung dar
Das Landgericht Berlin hat die Klage eines Mitgliedes der AfD gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden im Ergebnis abgewiesen. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass der Beklagte ihn als "Holocaustleugner" bezeichnet hatte. Mit der Klage wollte er ihm die Wiederholung dieser Äußerung für die Zukunft verbieten lassen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Präsidenten des Zentralrats der Juden (Beklagten) äußerte sich in einem im Januar 2017 erschienenen Zeitungsartikel zu dem damaligen Fraktionsausschlussverfahren des Klägers aus der Landesfraktion der AfD in Stuttgart. In diesem Zusammenhang bezeichnete er den Kläger als Holocaustleugner. Der Beklagte beruft sich dazu auf die vom Kläger... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.01.2016
- 16 U 87/15 -
Zulässige Meinungsäußerung bei Aussage "Verein sei anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit"
Kein Vorliegen einer Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik
Wird in einer Broschüre die Aussage vertreten, dass ein Verein ein anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit sei, so kann dies von der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sein. Jedenfalls liegt in einer solchen Äußerung keine Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Verein gegen eine Aussage, die in einer Broschüre getätigt wurde. Dort hieß es unter anderem, dass der Verein ein anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit sei. Der Verein meinte, diese Aussage stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar und klagte daher auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.02.2017
- 1 BvR 2973/14 -
Schmähkritik: Falsche Einordnung verkürzt grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
Gesamtumstände müssen berücksichtigt werden
Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik von Verfassungs wegen eng zu verstehen. Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit einer Verfassungsbeschwerde gegen die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung stattgegeben.
Im vorliegenden Fall war der Beschwerdeführer Versammlungsleiter einer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration aus dem rechten Spektrum in Köln. Die Demonstration stieß auf zahlreiche Gegendemonstranten. Unter diesen war auch ein Bundestagsabgeordneter der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor Ort, um die Durchführung des Aufzuges aktiv zu verhindern. Er bezeichnete die Teilnehmer der Demonstration... Lesen Sie mehr