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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.06.2021
- VG 11 L 164/21 -
Friedrichshain-Kreuzberg muss Fußgängerzone rückgängig machen
VG Berlin gibt Eilantrag einer Hauseigentümerin statt
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eine in der Krautstraße eingerichtete Fußgängerzone vorerst rückgängig machen.
Die Antragstellerin zu 1., eine GmbH, ist Eigentümerin und Vermieterin eines Hauses in der Krautstraße in Berlin
Umsetzung ohne vorherige städteplanerische Entscheidung rechtswidrig
Das VG hat dem Eilantrag stattgegeben. Die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Voraussetzungen für die Kennzeichnung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30472
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