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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 08.01.2013
- VG 11 L 529.12 -
Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf der Genehmigung
Personentransfer zum Flughafen stellt entgeltliche Beförderung keinen bloßen "kostenlosen Service" dar
Die Personenbeförderung von einem Parkhaus zum Flughafen Berlin-Tegel erfordert eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt zwei Parkhäuser in der Nähe des Flughafens Berlin-Tegel. Er bietet seinen Kunden im Rahmen eines so genannten "Park & Fly"-Tarifs an, ihre Kraftfahrzeuge im Parkhaus abzustellen, mit einem Fahrzeug zum Flughafen transportiert und nach ihrer Landung in Berlin wieder dorthin zurückbefördert zu werden. Für die
Fahrer bedarf zusätzlicher Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag zurückgewiesen. Nach dem
Auszug aus dem Personenbeförderungsgesetz:
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
(...)
§ 2 Genehmigungspflicht
(1) Wer im Sinne des § 1 Abs. 1
(...)
3. mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr (§§ 42 und 43) oder Personen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein.
(...)
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Taxi-Unternehmen erstreitet weitere Konzession - Kein "ruinöser Wettbewerb" zu erwarten
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.10.2008
[Aktenzeichen: 4 K 1786/07.KO]) - OVG Berlin-Brandenburg: Taxi-Regelung am Flughafen Berlin-Schönefeld nicht zu beanstanden
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2010
[Aktenzeichen: OVG 1 A 1.09])
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Dokument-Nr. 15059
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