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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.01.2020
- VG 13 L 326.19 -
Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Lichterfelde darf weiter gehen
Bauaufsichtliche Zulassung und erteilte Befreiungen verstoßen nicht gegen Nachbarrechte
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine modulare Flüchtlingsunterkunft in der geplanten Form in Berlin-Lichterfelde errichtet und betrieben werden darf.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümerin eines Grundstücks in den denkmalgeschützten Telefunken-Werken, auf dem ein weiteres Unternehmen eine Privatschule betreibt. Mit ihrem Eilantrag wendet sie sich gegen die Errichtung einer modularen
Vorhaben nicht rücksichtslos
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Die bauaufsichtliche Zulassung und die erteilten Befreiungen verstießen nicht gegen Nachbarrechte der Antragstellerin. Wegen der Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche, die keinen generellen Drittschutz vermittle, stehe der Antragstellerin kein Gebietserhaltungsanspruch zur Seite. Diese Festsetzung sei ausschließlich im öffentlichen Interesse getroffen worden. Im Übrigen sei von der Festsetzung auch objektiv rechtmäßig befreit worden. Verletzungen des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise könne die Antragstellerin ebenso wenig rügen, da diesen Festsetzungen in der Regel keine nachbarschützende Wirkung zukomme. Dafür dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28347
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