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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2018
- VG 14 K 106.15 -
Kein Anspruch auf Legalisierung von Cannabis
Deutscher Bundestag nach wiederholter Auseinandersetzung mit Frage nach Freigabe von Cannabis offenkundig nicht zur Legalisierung bereit
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine auf die Freigabe von Cannabis gerichtete Klage abgewiesen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Rechtsanwalt im Rentenalter, der
VG weist Klage ab
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage als unzulässig ab. Der Kläger könne unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt aus der Ermächtigungsgrundlage in Verbindung mit Grundrechten einen Anspruch auf Erlass einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zur
Selbst bei unterstellter Verfassungswidrigkeit des BtMG obliege es allein dem parlamentarischen Gesetzgeber, diesen Zustand zu beseitigen. Sofern er sich dem verweigere, könne nur das Bundesverfassungsgericht ihn dazu verpflichten. Dies könne nicht durch eine auf Normerlass gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht erreicht werden.
Aus all diesen Gründen sei die Klage überdies unbegründet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Handel mit Cannabisprodukten zu nicht ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken strafbar
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.06.2016
[Aktenzeichen: 4 RVs 51/16]) - Anbau von Cannabis ausschließlich zum Eigenkonsum führt nach belegter Abstinenz hier zur Bewährungsstrafe
(Amtsgericht München, Urteil vom 13.08.2018
[Aktenzeichen: 1118 Ls 368 Js 139119/18])
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Dokument-Nr. 26747
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