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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.02.2022
- VG 14 L 24/22 -
Verwaltungsgericht Berlin: Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf drei Monate rechtswidrig
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gilt zunächst nur für die beiden Antragsteller
Die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Bei den beiden Antragstellern handelt es sich um natürliche Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind und im Oktober 2021 positiv auf das Virus getestet wurden. Sie wenden sich mit ihrem Eilantrag gegen die unlängst aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) durch das Robert Koch-Institut vorgenommenen Verkürzung der Geltungsdauer des
Richter treffen ihre Entscheidung in einem Eilverfahren
Die 14. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung sei mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Vorschriften, auf denen die gerügte Verkürzung durch das Robert Koch-Institut beruhe (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV und § 2 Nr. 8 CoronaEinreiseV), sich im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen würden. Über die Geltungsdauer des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
- Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022
[Aktenzeichen: 3 B 4/22]) - Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich
(Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022
[Aktenzeichen: 14 E 414/22])
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Dokument-Nr. 31435
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