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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2010
- VG 2 K 108.10 -
Unrichtigkeiten in den Rechenschaftsberichten – NPD zur Strafzahlung in Höhe von 33.000 Euro verpflichtet
Verstöße gegen das parteienrechtliche Transparenzgebot
Die von der Bundestagsverwaltung gegenüber der NPD festgesetzte weitere Sanktion in Höhe von 33.000 Euro ist wegen festgestellter Unrichtigkeiten in den Rechenschaftsberichten 2004 - 2007 zu Recht ergangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte mit seinem Urteil die von der Bundestagsverwaltung gerügten Verstöße gegen das parteienrechtliche
§ 31 b des Parteiengesetzes: Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts
Stellt der Präsident des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Prüfung nach § 23 a Unrichtigkeiten im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 10671
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