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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.03.2012
- VG 2 K 118.11 -
Berliner Sparkasse muss Girokonto für Pro Deutschland einrichten
Der als nicht verbotene Partei geltende Landesverband hat Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien
Die Landebank Berlin muss für den Berliner Landesverband der Bürgerbewegung Pro Deutschland ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse einrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Bürgerbewegung Pro Deutschland hatte sich ab 2010 vergeblich bemüht, ein Girokonto bei der Berliner
Berliner Sparkasse muss Pro Deutschland im Zuge der Gleichbehandlung wie alle andere Parteien behandeln
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Partei – wie bereits im Eilverfahren – recht. Als nicht verbotene Partei habe der Landesverband einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien. Da auch andere Landesverbände politischer Parteien Girokonten bei der Berliner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- "Pro Deutschland" darf nicht mit dem Namen Sarrazin Wahlwerbung betreiben
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 11.08.2011
[Aktenzeichen: 27 O 468/11]) - Öffentliche Sparkasse muss einem für „Internetabzocker“ tätigem Inkassounternehmen kein Konto zur Verfügung stellen
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.2010
[Aktenzeichen: 1 K 1711/10.F])
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Dokument-Nr. 13273
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