Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.04.2011
- VG 2 L 69.11 -
Berliner Sparkasse muss Girokonto für Pro Deutschland einrichten
Landesverband hat als nicht verbotene Partei Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien
Die Berliner Sparkasse muss vorübergehend ein Girokonto für den Berliner Landesverband der Bürgerbewegung Pro Deutschland einrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich die Bürgerbewegung Pro Deutschland zunächst vergeblich bemüht, ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse zu eröffnen, nachdem eine private
Pro Deutschland durch Bundesverfassungsgericht nicht verboten – Berliner Sparkasse muss Girokonto für Landesverband einrichten
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Partei im daraufhin angestrengten Eilverfahren recht. Der Landesverband wolle sich an der kommenden Berliner Abgeordnetenhauswahl beteiligen und sei daher auf die Existenz eines Kontos angewiesen, um hierüber den Zahlungsverkehr abzuwickeln sowie Spenden in Empfang zu nehmen. Auf das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11548
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11548
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.