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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.05.2019
- VG 21 K 901.18 -
Kein Anspruch auf Wohngeld bei Vermögen von 115.000 Euro
Vermögen überschreitet die in den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Grenze von 90.000 Euro
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass bei einem vorhandenen Vermögen von 115.000 Euro kein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Der 78 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte Anfang 2018 beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin die Bewilligung von Wohngeld für sich und seine 75 Jahre alte Ehefrau. Hierzu gab er an, nur über geringe Renten und
VG verneint Anspruch auf Wohngeld
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab, da der Kläger über erhebliches
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27500
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