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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.01.2022
- VG 21 L 640/21 V -
Kein Visum ohne persönliche Botschaftsvorsprache
Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt
Ausländer, die ein Visum zur Einreise nach Deutschland begehren, müssen zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung persönlich vorsprechen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes einer 26 Jahre alten Frau aus Afghanistan und ihres zweieinhalbjährigen Kindes abgelehnt, die ein Visum zum Nachzug zu ihrem eingebürgerten deutschen Ehemann bzw. Vater begehren.
Die Visumantragsteller registrierten sich im Dezember 2019 auf der Terminwarteliste der Deutschen
VG: Kein strukturelles Organisationsdefizit
Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Die Entscheidung über eine Visumerteilung setze grundsätzlich eine vorherige persönliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31320
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