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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2009
- VG 22 L 147.09 -
Zahlungspflicht der Kinobetreiber bleibt trotz Prüfung durch Bundesverfassungsgericht bestehen
Öffentliches Interesse der Filmförderungsanstalt hat Vorrang vor privatem Interessen der Kinobetreiber
Die Prüfung der Filmabgabe durch das Bundesverfassungsgericht entbindet Kinobetreiber nicht von ihrer laufenden Zahlungspflicht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Antragstellerin betreibt eine Vielzahl von Kinos. Sie ist auf der Grundlage des § 66 des Filmförderungsgesetzes als gewerbliche Kinobetreiberin verpflichtet, eine aus dem Verkauf von Kinokarten finanzierte
Kinobetreiber beruft sich auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Mit ihrem Eilantrag wollte die Antragstellerin nunmehr ihrer Verpflichtung zur
Geldforderungen müssen grundsätzlich erbracht werden
Das Verwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/09 des VG Berlin vom 28.07.2009
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Dokument-Nr. 8220
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