Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.03.2010
- VG 23 L 332.09 und VG 23 L 328.09 (Beschluss, 09.03.2010) -
Kein Reisepass: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passversagung
Entzug oder Versagung eines Passes bei vorliegendem Steuerfluchtwillen rechtmäßig
Wer erhebliche Steuerschulden hat, muss damit rechnen, dass ihm kein Reisepass erteilt bzw. ein vorhandener Pass entzogen wird. Dies geht aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Im ersten Fall hatte die Deutsche Botschaft in San José die Ausstellung eines neuen Reisepasses für einen seit 1994 in Costa Rica lebenden Deutschen unter Berufung auf eine - unstreitig in Deutschland bestehende -
Andere gleich geeignete Mittel zur Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Berlin hat beide Eilanträge zurückgewiesen. Nach dem Passgesetz sei ein Pass zu versagen bzw. könne entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Passbewerber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen wolle. Ein Steuerfluchtwille des Steuerschuldners liege bereits dann vor, wenn er es an ernsthaften Bemühungen fehlen lasse, seine Steuerschulden zu begleichen, zugleich aber im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9401
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9401
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.