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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.04.2011
- VG 23 L 79.11 -
Kind einer indischen Leihmutter hat keinen Anspruch auf deutschen Reisepass
Nachweislich biologischer Vater mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Ausstellung des Passes nicht entscheidend
Ein in Indien geborenes Kind hat auch dann keinen Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses, wenn es biologisch nachweislich von einem deutschen Staatsangehörigen abstammt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein im Dezember 2010 in Indien geborenes Kind, hatte bei der Deutschen Botschaft die Ausstellung eines deutschen Reisepasses beantragt. Die Botschaft hatte dies abgelehnt, weil die deutsche
Mutterschaft deutscher Frau allein wegen ihres fortgeschrittenen Alters höchst unwahrscheinlich
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Rechtsansicht im Eilverfahren. Ein deutscher
VG lehnt in ähnlichem Fall Visum für Kindernachzug ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem ähnlich gelagerten Fall im November 2009 das Visum für einen Kindernachzug abgelehnt (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 01.09.2009 - VG 21 K 126.09 V -).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 11544
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