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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2015
- VG 24 K 202.14 -
Zucht von Nacktkatzen ohne Tasthaare ist Qualzucht
Fehlen von Tasthaaren ist als Schaden und Leiden anzusehen
Die Zucht von Nacktkatzen ohne funktionsfähige Tasthaare ist als Qualzucht anzusehen und verstößt daher gegen das Tierschutzgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hält und züchtet Canadian-Sphinx-Katzen (sogenannte Nacktkatzen). Die Tiere haben aufgrund einer Genveränderung keine funktionsfähigen Tasthaare. Nach dem
VG bejaht Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab, nachdem sie zuvor ein tierfachärztliches Gutachten eingeholt und den Gutachter in der mündlichen Verhandlung befragt hat. Nach dessen Ausführungen seien Tasthaare ein wichtiges Sinnesorgan, das der Orientierung und der Kommunikation der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 21631
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