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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.05.2016
- VG 26 K 54.14 -
Dienstunfall kann sich auch auf der Toilette ereignen
Sozialgerichtliche Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf das Beamtenrecht übertragbar
Wenn sich ein Unfall eines Beamten in den Toilettenräumen des Dienstgebäudes ereignet, dann kann dies auch als Dienstunfall bewertet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr entschieden.
Im vorliegenden Fall stieß die Klägerin, eine Stadtamtfrau im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, während der
Dienstherr lehnt Anerkennungsantrag ab
Die Klägerin erlitt eine blutende Platzwunde sowie eine Prellung, so dass sie ärztlich versorgt werden musste. Den Antrag auf Anerkennung dieses Ereignisses als
VG: Toiletten gehören zum beherrschbaren räumlichen Risikobereich des Dienstherrn
Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Gericht verpflichtete das Land, das Ereignis als
Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung und die Sprungrevision zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online
- Unfall eines Beamten auf der Toilette stellt keinen Dienstunfall dar
(Verwaltungsgericht München, Urteil vom 08.08.2013
[Aktenzeichen: M 12 K 13.1024]) - Verletzung einer Lehrerin beim Duschen auf Klassenfahrt ist ein Dienstunfall
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2007
[Aktenzeichen: 4 S 516/06])
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Dokument-Nr. 22654
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