Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 08.08.2013
- M 12 K 13.1024 -
Unfall eines Beamten auf der Toilette stellt keinen Dienstunfall dar
Beamtenrechtlicher Versicherungsschutz erlischt mit Durchschreiten der Badezimmertür
Verletzt sich ein Polizeibeamter auf der Toilette, so stellt dies keinen Dienstunfall dar. Denn die Notdurft wird nicht in Ausübung des Dienstes verrichtet, sondern stellt eine rein private Angelegenheit dar. Der beamtenrechtliche Versicherungsschutz erlischt daher mit dem Durchschreiten der Badezimmertür. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Verletzung des Mittelfingers stellte keinen Dienstunfall dar
Das Verwaltungsgericht München entschied gegen den Polizeibeamten. Der Dienstherr habe zu Recht den Vorfall nicht als einen
Aufenthalt in Toilette rein private Angelegenheit
Ein
Versicherungsschutz erlischt mit Durchschreiten der Badezimmertür
Demgegenüber sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts der Weg zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2013
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
- Lehrerin duscht auf Klassenfahrt privat - Kein Arbeitsunfall bei Sturz unter der Dusche
(Bundessozialgericht, Urteil vom 18.11.2008
[Aktenzeichen: B 2 U 31/07 R]) - VG Trier: Verletzung beim Fußballturnier im Rahmen einer Firmenveranstaltung ist Dienstunfall
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 09.08.2011
[Aktenzeichen: 1 K 283/11.TR])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16492
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16492
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.