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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.04.2005
- VG 28 A 55.03 -
Kostendämpfungspauschale und Praxisgebühr bei Beamten rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klagen von mehreren Beamten gegen den Abzug der sog. Kostendämpfungspauschale und Praxisgebühr von der ihnen zustehenden Beihilfe für Krankheitskosten abgewiesen.
In fünf Fällen betraf die Kürzung die Anwendung der seit Anfang 2003 für Beamte des Landes Berlin geltenden Neufassung des § 44 Landesbeamtengesetzes, nach der von der Beihilfe eine sog.
Nach Auffassung der 28. Kammer des Verwaltungsgerichts sind sowohl die Regelungen über die
Die 28. Kammer hat die Berufung nicht zugelassen. Gegen die Entscheidungen ist der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin zulässig.
Urteile der 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. April 2005:
VG 28 A 55.03 u.a. (Kostendämpfungspauschale)
VG 28 A 337.04 (Praxisgebühr bei Landesbeamten)
VG 28 A 283.04 (Praxisgebühr bei Bundesbeamten)
Siehe nachfolgend die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.12.2006: Kostendämpfungspauschale für Berliner Beamte rechtmäßig
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 19/2005 des VG Berlin vom 19.04.2005
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Dokument-Nr. 399
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