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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.09.2012
- VG 3 L 216.12 -
Kein Doktortitel in "Ufology" über Groupon
Groupon darf keine Rabattgutscheine zur Erlangung von bestimmten Doktortiteln anbieten
Das Internetportal Groupon darf keine Gutscheine für bestimmte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel anbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Die Antragstellerin bietet auf ihrem
Verwechslungsgefahr: Eigentlich in scherzhafte Richtung weisende Fachbereichsbezeichnungen ähneln tatsächlichen Hoschschultiteln zu stark
Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen. Die Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien, sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Preisschlager: Werbung "10 Prozent auf alles" wettbewerbswidrig
(Landgericht München I, Urteil vom 28.08.2012
[Aktenzeichen: 33 O 13190/12]) - Krankenkassen dürfen bei Mitgliederwerbung keine Rabattgutscheine für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten anbieten
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2012
[Aktenzeichen: S 81 KR 1280/11])
Jahrgang: 2013, Seite: 203 MMR 2013, 203
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Dokument-Nr. 14127
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