wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Groupon“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 22.01.2013
- 8 C 203/12 -

Groupon-Urteil: Gutscheinportal haftet nicht für Weigerung der Einlösung eines Gutscheins durch Partnerunternehmen

Käufer eines Gutscheins scheitert mit Schadenersatzklage

Wer über ein Gutscheinportal (hier: Groupon) im Internet einen Gutschein erwirbt, dessen Einlösung das Partnerunternehmen des Portals verweigert, kann dafür nicht das Portal haftbar machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann kaufte sich im April 2012 über eine Gutscheinplattform im Internet einen Gutschein über Haushaltsreinigungen zum Preis von 239 EUR. Der Gutschein hatte einen Wert von 1.308 EUR. Nachfolgend weigerte sich jedoch das Reinigungsunternehmen den Gutschein einzulösen, da es keine Kapazitäten mehr hatte. Daraufhin wurde der Gutschein von der Betreiberin der Gutscheinplattform storniert und der Kaufpreis von 239 EUR zurück überwiesen. Der Käufer des Gutscheins fand sich damit jedoch nicht ab und verklagte die Plattformbetreiberin auf Schadenersatz. Als Schadenshöhe gab er den Wert des Gutscheins abzüglich des widererhaltenen Kaufpreises an.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.09.2012
- VG 3 L 216.12 -

Kein Doktortitel in "Ufology" über Groupon

Groupon darf keine Rabattgutscheine zur Erlangung von bestimmten Doktortiteln anbieten

Das Internetportal Groupon darf keine Gutscheine für bestimmte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel anbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin bietet auf ihrem Internetportal Rabattgutscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter an, u.a. auch solche für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel einer "Miami Life Development Church". Unter den angebotenen Bereichen fanden sich u.a. solche wie "Angel Therapy", "Exorcism", "Immortality" oder "Ufology". Mit sofort vollziehbarem Bescheid... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2011
- 15 O 663/10 -

Zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Groupon-Gutscheinen ist rechtmäßig

Verbraucher werden nicht unangemessen benachteiligt

Bleibt die Gültigkeit von Groupon-Gutscheinen hinter der gesetzlichen Verjährungsfrist zurück, so besteht darin keine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Die Pflicht, Leistungen zu besonders günstigen Konditionen anzubieten, müssen Unternehmen begrenzen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen ein Unternehmen, das so genannte Groupon-Gutscheine verkaufte, mit denen die Kunden Leistungen von Unternehmen zu vergünstigten Preisen in Anspruch nehmen konnten. Die Gültigkeit dieser Gutscheine war jedoch begrenzt, worin der Verein eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers sah und Klage gegen diese in den Allgemeinen... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.05.2012
- 118 C 48/12 -

GROUPON-Gutschein darf nicht auf 1 Jahr befristet sein

Dreijährige Verjährungsfrist gilt / Begrenzung auf 1 Jahr in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

Die Befristung von GROUPON-Gutscheinen auf 1 Jahr ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln zu kurz. GROUPON-Gutscheine müssten vielmehr mindestens 3 Jahre gültig sein. Die Gutscheine unterlägen einer dreijährigen Verjährungsfrist, stellte das Amtsgericht Köln fest.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Reinigungsunternehmen vier Stunden Putzarbeit auf der Plattform GROUPON angeboten. Der Gutschein umfasste vier Stunden Raumreinigung inklusive Material, Wischen und Saugen von Böden, Reinigung von Fenstern und Rahmen, Bad, WC und Küche. Der Käufer des Gutscheins stritt sich im Folgenden mit dem Reinigungsunternehmen.Das Amtsgericht Köln... Lesen Sie mehr