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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.06.2011
- VG 3 L 350.11 und VG 3 L 351.11 -
Ausschluss von Klassenfahrt bei aggressivem Fehlverhalten gegenüber Mitschülern zulässig
Ordnungsmaßnahmen der Schule bei Beeinträchtigungen der Unterrichts- oder Erziehungsarbeit und Gefährdung anderer im Schulleben gerechtfertigt
Aggressives Fehlverhalten gegenüber Mitschülern kann den Ausschluss von einer Klassenfahrt rechtfertigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Eilanträge zweier Schüler einer siebten Klasse eines Gymnasiums in Berlin-Zehlendorf zurück, die ihren Ausschluss von einer Klassenreise nach Amrum hatten rückgängig machen wollen.
Die beiden 13-jährigen Antragsteller des zugrunde liegenden Falls hatten in einer Schulpause am 13. Mai 2011 mit einer Gruppe weiterer Schülern zwei Mitschüler in ein Rondell aus Holzbänken geschubst, sie mit Gewalt gehindert, den Kreis wieder zu verlassen und ihre Freilassung von dem Ausgang eines Zweikampfs abhängig gemacht. Erst nach Einschreiten einer Lehrkraft ließen sie von den beiden ab. Bis dahin hatten sich zahlreiche weitere
Bei sanktionslosem Zulassen des Fehlverhaltens würde Schule erforderliche Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Rechtmäßigkeit der gegenüber den Antragstellern verhängten Ordnungsmaßnahme. Solche Maßnahmen könnten ergehen, wenn ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Gewalt unter Schülern: Faustschlag ins Gesicht rechtfertigt Überweisung in andere Schule
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 03.05.2010
[Aktenzeichen: VG 3 L 187.10]) - Schulausschluss aufgrund Gewalttätigkeiten gegen anderen Schüler gerechtfertigt
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2009
[Aktenzeichen: 9 S 1077/09 und 1078/09])
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Dokument-Nr. 11808
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