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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.02.2010
- VG 3 L 35.10 -
VG Berlin: Schulverbot wegen fehlender Masernimpfung zulässig
Interesse der Kinder Schulbesuch muss hinter mitunter tödlich verlaufende Krankheit zurücktreten
Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Nachdem an einer Waldorfschule in Berlin-Steglitz-Zehlendorf mehrfach Schüler an den
Nötige anderweitige Betreuung außerhalb der Schule gehört zum allgemeinen Lebensrisiko der Eltern
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilrechtsschutzantrag des Antragstellers zurückgewiesen. Angesichts der Möglichkeit, ohne sichtbare Symptome bereits mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 9251
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