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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2021
- VG 34 K 33.21 und VG 34 K 313.21 -
Reisende müssen Kosten der Corona-Rückholaktion tragen
Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen
Die von der weltweiten Rückholaktion des Auswärtigen Amtes Betroffenen dürfen an den Kosten grundsätzlich beteiligt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Klageverfahren entschieden.
Im Zusammenhang mit der weltweiten Verbreitung von Covid-19 kam es seit Mitte März 2020 im Ausland zu hoheitlich verhängten Ausgangssperren, Grenz- und Flughafenschließungen sowie einer weitgehenden Einstellung des kommerziellen Passagierflugverkehrs. Im Rahmen der
VG bejahrt Anspruch
Die Klägerinnen und Kläger wenden u.a. ein, die herangezogene Rechtsgrundlage sei nicht anwendbar. Durch den Corona-Lockdown seien ihnen erhebliche Kosten entstanden, die sie bisher nicht ersetzt bekommen hätten, so dass die zusätzlichen Erstattungsforderungen der Beklagten für sie zumindest in voller Höhe nicht tragbar seien. Auch seien die Auslagenpauschalen unangemessen, da sie weitaus günstigere Rückflüge gebucht hätten. Über zwei der Klagen hat das Verwaltungsgericht mündlich verhandelt. Sie blieben ohne Erfolg. Die auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 des Konsulargesetzes erlassenen Bescheide seien zu Recht ergangen, weil es sich bei der
Pauschalierung der Auslagen rechtens
Die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vorgenommene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31192
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