wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.11.2022
VG 37 K 517/20 -

"American Bully" ist gefährlicher Hund

VG Berlin lehnt Klage ab

Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Eigentümer einer Hündin, deren Rasse im Impfbuch des Tieres mit "American Bully" angegeben wird. Nach der Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des Hundegesetzes (GefHuVO) gelten u.a. American Staffordshire-Terrier und Hunde aus Kreuzungen von dieser oder anderen Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden als gefährlich. Mit dieser Einstufung gehen erhöhte Anforderungen an die Haltung des Tieres einher.

Kläger: Hündin nicht gefährlich

Nachdem das Veterinäramt Spandau von der Existenz des Tieres erfahren hatte, gab es dem Kläger auf, entweder seine Hündin als gefährlichen Hund im Sinne des HundeG anzuzeigen oder ein Rassegutachten vorzulegen, demzufolge sie kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes sei. Hiergegen wandte sich der Kläger u.a. mit dem Einwand, es handele sich bei dem Tier um eine - u.a. in den USA - anerkannte eigene Rasse, welche dem Verordnungsgeber bereits bei Erlass der Liste bekannt gewesen sei. Fehle diese Rasse auf der Liste, könne das Tier nicht als gefährlich gelten; ansonsten liege ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot und das Analogieverbot vor.

"American Bully" keine eigenständige Hunderasse

Das VG hat die gegen die Verfügung gerichtete Klage abgewiesen. Beide alternativ zu befolgenden Regelungen setzten voraus, dass es sich bei der Hündin um einen gefährlichen Hund handele. Dies sei hier der Fall. Nach einem vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten weise die Hündin zumindest wesentliche Merkmale eines American Staffordshire Terriers auf, einer nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GefHuVO gefährlichen Hunderasse. Es reiche aus, wenn wesentliche Merkmale des Phänotyps einer der in der Verordnung aufgeführten Hunderassen gegeben seien. Der Sachverständige habe überzeugend ausgeführt, dass der "American Bully" keine eigenständige Hunderasse sei, sondern die Bezeichnung für eine "Designer-Rasse" ohne phänotypische Eigenständigkeit.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Hunderecht | Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32515 Dokument-Nr. 32515

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32515

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?