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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „American Staffordshire-Terrier“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.11.2022
- VG 37 K 517/20 -

"American Bully" ist gefährlicher Hund

VG Berlin lehnt Klage ab

Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Eigentümer einer Hündin, deren Rasse im Impfbuch des Tieres mit "American Bully" angegeben wird. Nach der Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des Hundegesetzes (GefHuVO) gelten u.a. American Staffordshire-Terrier und Hunde aus Kreuzungen von dieser oder anderen Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden als gefährlich. Mit dieser Einstufung gehen erhöhte Anforderungen an die Haltung des Tieres einher.Nachdem das Veterinäramt Spandau von der Existenz des Tieres erfahren hatte, gab es dem Kläger auf, entweder seine Hündin als gefährlichen Hund im Sinne des HundeG anzuzeigen... Lesen Sie mehr