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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2010
VG 4 K 423.10 -

Greenpeace kann Bundeswirtschaftministerium nicht zur Vorlage von Bericht zur Versorgungssicherheit zwingen

Umweltorganisation fehlt erforderlichen Klagebefugnis

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nicht dazu zwingen, den so genannten Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit zu veröffentlichen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie alle zwei Jahre spätestens zum 31. Juli einen Bericht über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung gewonnenen Erkenntnisse und etwaige getroffene oder geplante Maßnahmen veröffentlicht.

Greenpeace klagt wegen nicht erfolgter Veröffentlichung der Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit

Nachdem das Ministerium dieser gesetzlichen Verpflichtung im Jahr 2010 noch nicht nachgekommen war, erhob Greenpeace im August 2010 Klage. Zur Begründung berief sich die Organisation darauf, der Bericht diene dazu, die Öffentlichkeit über drohende Versorgungsdefizite zu informieren. Als Teil der Öffentlichkeit könne auch Greenpeace diese Pflicht durchsetzen. Demgegenüber hatte das Ministerium u.a. geltend gemacht, ein für den Bericht erforderliches Gutachten sei rechtzeitig in Auftrag gegeben, vom Auftragnehmer aber noch nicht erstellt worden.

Individueller Anspruch auf Informationen über Versorgungssicherheit besteht nicht

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage als unzulässig ab. Greenpeace fehle es an der erforderlichen Klagebefugnis, weil die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage des Berichts Dritten keinen Anspruch darauf verschaffe. Der Monitoring-Bericht habe allein den Zweck, neben der Europäischen Kommission auch die Öffentlichkeit über die Versorgungssicherheit zu informieren. Damit gehe aber kein individueller Anspruch einher. Eine andere Sicht sei auch nicht mit Blick auf die Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt geboten, die das EnWG umgesetzt habe.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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Dokument-Nr.: 10725 Dokument-Nr. 10725

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