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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.01.2017
- VG 4 L 1113.16 -
Erlaubnisfreier "Probebetrieb" einer Gaststätte nicht zulässig
Behörde darf betriebenes Gewerbe bei fehlender erforderlicher Genehmigung untersagen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass eine Gaststätte nicht vorübergehend erlaubnisfrei betrieben werden darf; auch nicht unter Berufung auf einen angeblichen "Probebetrieb".
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens meldete im Frühjahr 2016 beim zuständigen Gewerbeamt die Aufnahme eines Gaststättengewerbes an. Ohne dass ihm hierfür eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt worden war, eröffnete er in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Drogeriemarkts in Berlin-Charlottenburg alsbald ein japanisches Spezialitätenlokal. Einen Antrag auf Erteilung einer
Kategorie "Probebetrieb" im Gaststättengesetz nicht bekannt
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den hiergegen gerichteten Eilantrag zurück. Nach der Gewerbeordnung dürfe die zuständige Behörde ein ohne die erforderliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Nachbarklage gegen den Umbau einer Scheune zu einer Gaststätte mit Außengastronomie erfolgreich
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[Aktenzeichen: 9 K 2755/10]) - Schließung einer Gaststätte wegen unzureichender Deutschkenntnisse zu Unrecht angeordnet
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[Aktenzeichen: 4 L 403/16.NW])
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Dokument-Nr. 23809
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