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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.08.2009
- VG 4 L 274.09 -
Internet-Gewinnspiel über Pachtvertrag einer Gaststätte unzulässig
Bei Gewinnspiel handelt es sich um zulassungsbedürftiges Gewerbe
Ein Pachtvertrag über eine Gaststätte darf nicht im Wege eines Internet-Gewinnspiels vermittelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und vorläufig eine Verbotsverfügung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg bestätigt, mit der dem Betreiber eines Lokals in der Friedrichstraße die Abhaltung eines entsprechenden Gewinnspiels untersagt worden war.
Der Antragsteller hatte im
Gewinnspiel zielt auf Verkauf von Gewinnspielchancen nicht auf Verkauf des Gewerbes ab
Gegen die behördliche Untersagungsverfügung hatte der Antragsteller eingewandt, er beabsichtige, sein Gewerbe in diesem Jahr einzustellen. Er betreibe kein unerlaubtes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2009
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 8353
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