Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.08.2013
- VG 4 L 456.13 -
Vorzeitige Löschung aus dem Berliner Korruptionsregister nur in Ausnahmefällen möglich
Voraussetzung für vorzeitige Tilgung ist Sicherstellung organisatorischer und personeller Maßnahmen als Vorsorge gegen Wiederholung des Rechtsverstoßes
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine vorzeitige Löschung aus dem Berliner Korruptionsregister nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Voraussetzung für die vorzeitige Tilgung ist, dass durch organisatorische und personelle Maßnahmen Vorsorge gegen die Wiederholung des Rechtsverstoßes getroffen werde.
Seit dem 1. Juni 2006 führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein zentrales Register über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin. Das
Sachverhalt
Der Antragsteller war als Geschäftsführer einer GmbH im März 2011 vom Amtsgericht Tiergarten wegen
Für Antrag auf Tilgung muss Nachweis der wiederhergestellten Zuverlässigkeit erbracht werden
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den auf vorzeitige Löschung gerichteten Eilantrag des Antragstellers zurück. Er habe keinen Anspruch auf die begehrte Streichung. Zwar könne eine Tilgung bei Nachweis der wiederhergestellten Zuverlässigkeit auf Antrag auch früher erfolgen. Den Nachweis der wiederhergestellten Zuverlässigkeit habe der Antragsteller aber nicht erbracht. Zwar habe er den durch den Rechtsverstoß entstandenen Schaden ersetzt bzw. etwaige Schadenersatzansprüche anerkannt. Voraussetzung für die vorzeitige Tilgung sei aber auch, dass durch organisatorische und personelle Maßnahmen Vorsorge gegen die Wiederholung des Rechtsverstoßes getroffen werde. Daran fehle es hier. Denn die Befugnisse des Antragstellers als alleinigem Geschäftsführer der von ihm geführten Gesellschaft seien nicht beschränkt worden. Im Übrigen stehe der Annahme der wiederhergestellten Zuverlässigkeit entgegen, dass die Behörde ein Angebot des Antragstellers als Bieter nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) wegen der verspäteten Zahlung von Steuern ausschließen dürfe.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16592
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16592
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.