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Verwaltungsgericht Bremen, Entscheidung vom 08.09.2015
- 6 k 1003/14 -
Umsetzung nach Meldung eines Koruptionsverdachts rechtswidrig
Vermeidung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst
Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Umsetzung einer Mitarbeiterin nach Meldung eines Korruptionsverdachts für rechtswidrig befunden und die Stadt Bremerhaven verurteilt, die Mitarbeiterin wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz zu beschäftigen.
In dem zugrunde liegenden Verfahren war die Klägerin, eine Abteilungsleiterin der Stadt Bremerhaven, im November 2013 von ihren Aufgaben entbunden worden, nachdem sie einen
Mitarbeiter sind im Rahmen der Korruptionsrichtlinien verpflichten jeden Verdacht zu melden
Das Verwaltungsgericht Bremen hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 21617
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