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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.11.2016
- VG 5 K 130.15 -
Arbeitszeitregelung für Lehrer an staatlichen Schulen rechtens
Eingeführte Änderungen stellen keine Erhöhung der Arbeitszeit für Lehrer dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei im Jahre 2014/15 eingeführte Änderungen der Arbeitszeit für beamtete Lehrer bestätigt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Studienrätin an einem Berliner Gymnasium. Mit ihrer Klage wandte sie sich gegen die Abschaffung der sogenannten
Abschaffung der Arbeitszeitkonten betrifft nicht durchschnittliche Wochenarbeitszeit sondern nur Lebensarbeitszeit
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Die Änderungen stellten sich nicht als eine Erhöhung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Klage von Gymnasiallehrern auf geringere Pflichtstundenzahl erfolglos
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 21.09.2016
[Aktenzeichen: 11 A 17/16, 11 A 18/16 und 11 A 19/16]) - Regelung über Ausgleich für geleistete "Vorgriffsstunden" verletzt vorzeitig pensionierte Lehrer in Schleswig-Holstein in Recht auf Gleichbehandlung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.07.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 41.13, BVerwG 2 C 42.13, BVerwG 2 C 43.13, BVerwG 2 C 44.13, BVerwG 2 C 45.13])
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Dokument-Nr. 23484
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