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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2013
- VG 5 K 441.12 -
Wahl der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz ungültig
Verletzung wesentlicher Vorschriften des Wahlverfahrens führt zur Ungültigkeit der Wahl
Die Wahl der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz und ihrer Stellvertreterin ist ungültig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 22. November 2012 wählten die weiblichen Beschäftigten aller der Senatsverwaltung für Justiz unterstehenden Gerichte und Behörden die Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz und ihre Stellvertreterin.
Wahlausschreiben wurde an einigen Gerichten gar nicht oder verspätet bekanntgemacht
Die Klägerinnen, die am Kammergericht Berlin beschäftigt sind, fechten die
Verfahrensverstoß kann Auswirkungen auf Ergebnis der Wahl haben
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage statt. Der Wahlvorstand habe wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verletzt. Das Wahlausschreiben sei nicht, wie von der Wahlordnung verlangt, am Tage seines Erlasses in allen Gerichten ausgehängt worden. Am Amtsgericht Schöneberg sei ein Aushang nicht, am Amtsgericht Neukölln erst lange nach Ablauf der zweiwöchigen Einreichungsfrist erfolgt. Dieser Verfahrensverstoß könne sich auch auf das Ergebnis der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 15783
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