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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2016
- VG 6 K 125.16 und VG 6 K 144.16 -
Keine Zweckentfremdungsgenehmigung für "Dänisches Ferienmodell"
Vermietung gegen Wochenpauschale stellt Zweckentfremdung von Wohnraum dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass auch das sogenannte "Dänische Ferienmodell" dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) unterfällt.
In Berlin gilt seit Ende 2013 ein grundsätzliches Verbot der
Kläger verlangen Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls - eine dänische Gewerkschaft und der Ferienfonds einer dänischen Kommune - erwarben aus Mitgliedsbeiträgen bzw. Urlaubsgeldern, die nach dänischem Recht vom Arbeitgeber eingezahlt wurden, Ferienimmobilien u.a. in Berlin. Diese werden ihren Mitgliedern bzw. den Mitarbeitern der Kommune gegen eine Wochenpauschale überlassen. Die Kläger sind der Auffassung, dass hierin keine Vermietung und damit auch keine
VG verneint Anspruch auf Zweckentfremdungsgenehmigung
Das Verwaltungsgericht Berlin folgte der Ansicht der Kläger nicht. Die Überlassung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Zweckentfremdung: Für Vermietung von Zweitwohnungen zu Ferienzwecken sind Ausnahmegenehmigungen zu erteilen
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.08.2016
[Aktenzeichen: VG 6 K 91.16, VG 6 K 151 und VG 6 K 153.16]) - Berliner Ferienwohnungen: Zweckentfremdungsverbot verfassungsgemäß
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.06.2016
[Aktenzeichen: VG 6 K 103.16 u.a.])
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Dokument-Nr. 23605
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