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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.08.2019
- VG 6 K 452.18 -
Genehmigung zum Abriss von Mietwohnungen darf nicht mit Verweis auf Mietobergrenze für Neubauten gemäß Zweckentfremdungsverbot-Gesetz abgelehnt werden
Mietpreisregulierung für neu geschaffenen Ersatzwohnraum vom Regelungszweck des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes nicht gedeckt
Das Land Berlin darf eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) für den Abriss von Mietwohnungen nicht mit der Begründung verweigern, der Neubau überschreite eine Nettokaltmiete von 7,92 Euro/m². Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Grundstücks in Charlottenburg, das mit einem Mehrparteienhaus aus dem Jahr 1960 bebaut ist. Es umfasst 30 Mietwohnungen und eine Wohnfläche von über 1.300 m². Seit dem Jahr 2018 steht es leer. Anstelle dieses Bestandsgebäudes will die Klägerin einen
VG: Bezirksamt muss Abrissgenehmigung erteilen
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die Behörde, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27788
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