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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2009
- 6 B 116/09 -
Eigentümer dürfen Verkehr auf öffentlich genutzten Wegen nicht eigenmächtig behindern
Anwohner verstoßen gegen bereits geschlossenen Vergleich
Eigentümer, über deren Grundstück ein öffentlich genutzter Weg führt, dürfen den Verkehr nicht eigenmächtig sperren oder in anderer Weise behindern. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer die rechtliche Einordnung als öffentlicher Weg bestreitet. Er muss diese Frage zunächst durch die Gerichte klären lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig.
Der Antragsteller ist Miteigentümer eines an der Ise in Gifhorn gelegenen Grundstücks, über das ein schon Jahre von der Öffentlichkeit genutzter Rad- und
Zaun ist erhebliche Gefahrenquelle für Nutzer des Weges
Die Richter haben den Eilantrag abgelehnt und führen in der Entscheidung aus, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt habe. Sie habe den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2009
Quelle: ra-online, VG Braunschweig
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Dokument-Nr. 8401
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