wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 23.06.2017
4 L 110/17 -

Entlassung eines Polizisten aus dem Probe­beamten­verhältnis wegen vorgetäuschter Dienstunfähigkeit zulässig

Verhalten begründet Zweifel an charakterlicher Eignung des Beamten

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizisten aus dem Probe­beamten­verhältnis wegen der Vortäuschung einer Dienstunfähigkeit zulässig ist. Das Gericht wies damit den Eilantrag des Polizisten gegen seine Entlassung zurück.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Polizist nach den Feststellungen des Gerichts an einem 16 km langen Hindernislauf teilgenommen, obwohl er sich zuvor unter Vorlage eines ärztlichen Attestes wegen Fußverletzung krank gemeldet hat.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird durch Verhalten des Beamten widerlegt

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherrn bestätigt, dass dieses Verhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten begründet. Insbesondere teilt das Gericht die Ansicht, dass die vom Beamten vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch dessen eigenes Verhalten widerlegt wurde.

Teilnahme an Hindernislauf stellt Missbrauch der Krankschreibung in außergewöhnlichem Maße dar

Die Schwere der Verfehlung rechtfertigt auch die sofortige Vollziehbarkeit. Erlaubt es die körperliche Verfassung, Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgraben etc. zu überwinden und dabei Platz 127 von insgesamt 649 Teilnehmern einzunehmen, liegt darin ein Missbrauch der Krankschreibung, der ein besonders außergewöhnliches Ausmaß erreicht. Als zusätzlich erschwerend wertet das Gericht, dass sich der Antragsteller seiner Laufleistung unter Angabe seines Berufes auf Facebook rühmte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24553 Dokument-Nr. 24553

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24553

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Armin schrieb am 21.07.2017

Das ist ja mal wieder eine Frechheit!!

Und dann auch noch einen Rechtsstreit anstrengen ...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?