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Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 23.06.2017
- 4 L 110/17 -
Entlassung eines Polizisten aus dem Probebeamtenverhältnis wegen vorgetäuschter Dienstunfähigkeit zulässig
Verhalten begründet Zweifel an charakterlicher Eignung des Beamten
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizisten aus dem Probebeamtenverhältnis wegen der Vortäuschung einer Dienstunfähigkeit zulässig ist. Das Gericht wies damit den Eilantrag des Polizisten gegen seine Entlassung zurück.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird durch Verhalten des Beamten widerlegt
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherrn bestätigt, dass dieses Verhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten begründet. Insbesondere teilt das Gericht die Ansicht, dass die vom Beamten vorgelegte
Teilnahme an Hindernislauf stellt Missbrauch der Krankschreibung in außergewöhnlichem Maße dar
Die Schwere der Verfehlung rechtfertigt auch die sofortige Vollziehbarkeit. Erlaubt es die körperliche Verfassung, Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgraben etc. zu überwinden und dabei Platz 127 von insgesamt 649 Teilnehmern einzunehmen, liegt darin ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online
- Entlassung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit als Internethändler
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2008
[Aktenzeichen: 3 A 11334/07.OVG ]) - Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen latent rassistischer Grundhaltung rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.11.2014
[Aktenzeichen: 1 L 710/14])
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Dokument-Nr. 24553
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