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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 18.12.2013
- 5 K 310/12.DA -
Im Bundesgebiet geborene Kinder unter 16 Jahre von in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmern benötigen keinen eigenen Aufenthaltstitel
Kind hält sich gemäß des Assoziierungsabkommens mit der Türkei aufgrund seiner Geburt rechtmäßig und damit ordnungsgemäß im Bundesgebiet auf
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass ein türkisches Kind einer abgelehnten Asylbewerberin und einem türkischen Arbeitnehmer, das im Bundesgebiet geboren wurde und im Besitz eines Passes ist, sich ohne Aufenthaltserlaubnis bis zum 16. Lebensjahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten darf. Dies gilt auch dann, wenn der Lebensunterhalt des Kindes nicht gesichert ist.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater des Kindes ist
Kinder benötigen bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres keinen Aufenthaltstitel
Das Verwaltungsgericht entschied, dass das
Türkisches Kind kann sich auf Regelung aus dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei berufen
Die alte Rechtslage findet nach Auffassung des Verwaltungsgerichts auf den Fall Anwendung, weil sich das türkische
Gesetzgeber wollte durch rechtmäßigen Aufenthalt nach der Geburt der besonders geschützten Kind-Eltern-Beziehung Rechnung tragen
Das türkische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt/ra-online
- BVerwG: Familiennachzug erfordert gesicherten Lebensunterhalt für Kernfamilie
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.11.2010
[Aktenzeichen: 1 C 20.09/ 1 C 21.09]) - Aufenthaltsbeendigung für in Deutschland aufgewachsene Ausländer bei durch Täuschung der Eltern erwirktem Aufenthaltsrecht
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.01.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 40.07])
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Dokument-Nr. 17870
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