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Verwaltungsgericht Dessau, Beschluss vom 07.03.2008
- 3 B 24/08 DE -
VG Dessau-Roßlau: Versammlung darf nur zum Schutz von elementaren Rechtsgütern verboten werden
Vor Verhängung eines Versammlungsverbots müssen mildere Mittel ausgeschöpft werden
Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau hat in einem Eilverfahren das Verbot einer für den 8. März 2008 geplanten Gedenkveranstaltung "Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des Bombenangriffs auf Dessau am 07.03.1945" durch die Stadt Dessau-Roßlau aufgehoben.
Zur Begründung hat das Gericht darauf abgestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das vollständige Verbot einer
Vor Verbot müssen als mildere Mittel "Auflagen" ausgeschöpft werden
Ein
Vor Verbot sind polizeiliche Präventivmaßnahmen zu prüfen
Vor der Verfügung eines Versammlungsverbots seien in jedem Falle zunächst polizeiliche Präventivmaßnahmen als ein geeignetes milderes Mittel in Erwägung zu ziehen. Dem angefochtenen Bescheid der Antragsgegnerin sei hierfür jedoch nichts zu entnehmen. Auch der angeführte Imageschaden für das Kurt-Weill-Fest sowie Nachteile für den städtischen Einzelhandel und dessen Kunden könnten angesichts der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/08 des VG Dessau-Roßlau vom 07.03.2008
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Dokument-Nr. 5729
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