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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 02.02.2012
- 5 L 1563/11 u. a -
Stadt muss für erträgliche Raumtemperaturen in Schulausweichquartier sorgen
Schülern darf nicht zugemutet werden, Schulpflicht unter unzumutbaren Bedingungen nachzukommen
Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu verpflichtet, für erträgliche Innentemperaturen in den Klassenräumen eines wegen Umbaumaßnahmen notwendigen Ausweichquartiers zu sorgen und entsprechende Vorkehrungen gegen eine zu starke Aufheizung der Räume zu treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.
Ab Frühjahr 2012 wird das Schulgebäude des in der Dresdner Innenstadt gelegenen Marie-Curie-Gymnasiums für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren grundlegend renoviert. Für diese Zeitspanne wird die
Stadt muss Raumtemperatur regelmäßig kontrollieren und ggf. entsprechende Maßnahmen gegen zu starke Aufheizung einleiten
Das Verwaltungsgericht Dresden gab den Eilanträge der Eltern Recht. Die Stadt müsse als Schulträgerin dafür sorgen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
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Dokument-Nr. 12985
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