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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Temperatur (Raumtemperatur)“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 17.05.2015
- 3 U 78/16 -

Raumtemperatur eines Be­kleidungs­geschäfts über 26 °C und unter 20 °C stellt Mietmangel dar

Recht zur Mietminderung von 25 % der Nettomiete

Herrschen in einem Bekleidungsgeschäft Temperaturen von über 26 °C oder unter 20 °C so stellt dies grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar. In diesem Fall besteht gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 25 %. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin von Gewerberäumen seit Juni 2012 die Mietzahlungen. Die Mieterin betrieb in den Räumen ein Modegeschäft. Aufgrund einer Fehlfunktion der Klimaanlage kam es in den Räumen je nach Witterungsverhältnissen und Kundenaufkommen zu Temperaturen von über 26 ° C oder unter 20 °C. Die Vermieterin hielt die Raumtemperaturen für unproblematisch und erhob schließlich Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete. Das Landgericht Rostock gab dem statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Oberlandesgericht Rostock entschied zu Gunsten der Mieterin und hob daher die Entscheidung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.07.2016
- 205 C 36/16 -

In den Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr muss eine Raumtemperatur von mindestens 18 Grad zu erreichen sein

Temperaturen von unter 18 Grad stellen Mangel dar

Eine Heizungsanlage muss so eingestellt sein, dass in den Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 18 Grad erreicht wird. Liegt die Temperatur darunter, so liegt ein Mangel vor. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Wintermonaten 2015/2016 betrug die Raumtemperatur in einer Dachgeschosswohnung in der Zeit von 23 und 6 Uhr nur maximal 16 Grad. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin aus Gründen der Energieeinsparung die Heizungsanlage in dieser Zeit absenkte. Ihrer Meinung nach genügen Temperaturen von 16 Grad in den Nachtstunden. Die Wohnungsmieter... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2016
- 67 S 357/15 -

Vorliegen eines Mietmangels aufgrund Innentemperatur des Schlafzimmers von 22 °C trotz auf "Null" gestellten Thermostats

Vermieter muss für Innentemperatur im Schlafzimmer während Heizperiode von nicht mehr als 18 °C sorgen

Der Mieter einer in einem Plattenbau gelegenen und mit einer Einrohrheizung ausgestatteten Wohnung kann verlangen, dass die Innentemperatur des Schlafzimmers während der Heizperiode nicht mehr als 18 °C beträgt. Liegt die Innentemperatur daher bei mehr als 22 °C, obwohl der Thermostat des Heizkörpers auf "Null" steht, so liegt ein Mietmangel vor und der Mieter kann auf Beseitigung klagen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall lag die Innentemperatur des Schlafzimmers einer in einem Plattenbau gelegenen Wohnung während es Winters konstant bei mehr als 22 °C, obwohl der Thermostat auf "Null" stand und der Heizkörper vollständig abgedreht war. Der Mieter empfand die Temperatur als zu warm und daher unangenehm zum Schlafen. Er verlangte daher von der Vermieterin die Beseitigung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 24.07.2015
- 8 C 149/15 -

Kein Recht zur Mietminderung aufgrund heißer ungedämmter Rohre einer Einrohrheizung

Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar

Der Umstand, dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung heiß werden und die Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, rechtfertigt keine Mietminderung. Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Zur Begründung führten sie an, dass im Winter in ihrer Wohnung Temperaturen von 24-26 °C herrschten. Dies war darauf zurückzuführen, dass die ungedämmten Rohre der Einrohrheizung sehr heiß wurden und die dadurch verursachte Wärmeabgabe nicht reguliert werden konnte. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.07.2015
- 4 Ws 38/15 (V) -

Überhitzter Haftraum: Justiz­vollzugs­anstalt muss bei Haft­raum­tempe­raturen über 30 °C Maßnahmen ergreifen

Tempe­ratur­reduzierung beispielsweise durch kostenlose Ventilatoren

Überschreitet die Raumtemperatur in einem Haftraum an mehreren Tagen und für mehrere Stunden 30° C, so ist die Justiz­vollzugs­anstalt verpflichtet, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Absenkung der Temperatur zu ergreifen. Dies kann beispielsweise durch Zur­verfügung­stellung von Ventilatoren geschehen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Strafgefangener beklagte sich im Juni 2014 über die "tropischen Verhältnisse" in seinem Haftraum. Er verlangte daher von der Anstaltsleitung einen Ventilator, um die Raumtemperatur absenken zu können. Diese verwies lediglich auf die Möglichkeit kostenpflichtig einen Ventilator zu erwerben und wies den Antrag des Häftlings daher zurück.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 25.05.1981
- 6 C 123/81 -

Wohnraumtemperatur von maximal 18 °C berechtigt zur Mietminderung

Wohlfühltemperatur liegt bei mindestens 20 °C

Erreicht eine Wohnung nur eine Innentemperatur von maximal 18 °C, stellt dies einen Mietmangel dar. Dieser rechtfertigt eine Mietminderung. Denn die Wohlfühltemperatur liegt bei mindestens 20 °C. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da sich von Januar bis April 1977 seine Wohnung nur auf maximal 18 °C erwärmte. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Er verwies dabei auf den Mietvertrag, wonach eine Raumtemperatur von 18 °C als vertragsgemäß vereinbart wurde. Er erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.03.2012
- 8 U 48/11 -

Pauschale Behauptung zur Aufheizung von Büroräumen durch Sonneneinstrahlung genügt nicht zur Annahme eines Mangels

Bejahung eines Mangels aufgrund ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 unzulässig

Zur Darlegung eines Mietmangels genügt es nicht, dass der Mieter pauschal behauptet, dass es aufgrund der Sonneneinstrahlung zu einer Aufheizung der Räume kommt. Es sind vielmehr Angaben über die Außentemperaturen und die Raumtemperaturen erforderlich. Zudem genügt zur Annahme eines Mangels nicht, auf die ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 anzustellen. Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin von Gewerberäumen ihre Miete. Sie behauptete, dass es zu einer "beständigen Aufheizung der Räumlichkeiten während der Sommermonate auf Temperaturen von deutlich oberhalb von 30°C tagsüber" kam. Die Büroräume lagen größtenteils in Südwestlage. Zudem bestand die Fassade aus Glas. Die Mieterin meinte darüber hinaus, dass die Vermieterin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2007
- 2 U 106/06 -

Übermäßige Erhitzung von Büroräumen aufgrund Sonneneinstrahlung stellt keinen Mangel dar

Sommerliche Hitze gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

Hitzen sich die Büroräume im Sommer aufgrund der Sonneneinstrahlung übermäßig auf, so ist darin kein Mangel der Mietsache zusehen. Denn die sommerliche Hitze gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin von Büroräumen von ihrer Vermieterin zu gewährleisten, dass in den angemieteten Büroräumlichkeiten bei einer Außentemperatur von 32°C die Innentemperatur 26°C nicht überschreitet wird bzw. bei höheren Temperaturen mindestens 6 °C unter der jeweiligen Außentemperatur liegt. Hintergrund dessen war es, dass in den Sommermonaten teilweise... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.07.1992
- 63 S 142/92 -

Raumtemperatur von 18°C aufgrund Ausfalls der Heizung rechtfertigt Mietminderung

Recht zur Mietminderung ebenfalls bei fehlerhaftem Herd sowie defekter Klingel- und Sprechanlage

Fällt die Heizung in den Wintermonaten regelmäßig aus, funktioniert der Herd nicht richtig und ist die Klingel- und Gegensprechanlage defekt, so kann der Mieter seine Miete um insgesamt 9 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich der Mieter einer Wohnung mit seinem Vermieter um das Vorliegen verschiedener Mängel.Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter aufgrund des immer wieder eingetretenen Ausfalls der Heizungsanalage seine Miete in den Wintermonaten von Oktober bis April mindern durfte. Der Ausfall habe zu einer Raumtemperatur von... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2000
- 2/17 S 315/99 -

Raumtemperatur von 18°C rechtfertigt Mietminderung

Vertraglich geschuldete Mindesttemperatur von 21°C

Erreicht die Raumtemperatur in einer Mietwohnung nur 18°C, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Vertraglich geschuldet ist eine Mindesttemperatur von 21°C. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung wegen der unzureichenden Heizleistung ihre Miete. In der Wohnung herrschten höchstens 18°C. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete. Das Amtsgericht Königstein gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.Das Landgericht... Lesen Sie mehr