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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2016
- 13 K 5760/15 -
JVA-Beamter hat Anspruch auf Geldentschädigung für krankheitsbedingt nicht abgebaute Überstunden
Beamten trifft kein Mitverschulden für nicht möglichen Abbau von Überstunden aufgrund krankheitsbedingter vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand
Das Land Nordrhein-Westfalen muss Überstunden eines ehemaligen Bediensteten im Justizvollzug durch eine Entschädigung in Geld ausgleichen, wenn der Abbau der Überstunden aufgrund krankheitsbedingter vorzeitiger Versetzung des Beamten in den Ruhestand nicht mehr möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.
Der in der
Dienstherr hätte für Abbau von Überstunden sorgen müssen
Die hiergegen gerichtete Klage war vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung zwar nicht aus § 61 Abs. 2 des Beamtengesetzes NRW ergebe, da diese Vorschrift nur bei rechtmäßig angeordneter Mehrarbeit eingreife. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- Pensionierter Beamter hat keinen Anspruch auf Vergütung von krankheitsbedingt nicht abgebauten Überstunden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2013
[Aktenzeichen: 2 A 10626/12.OVG]) - Bezahlte Freistellung zwecks Überstundenabbaus: Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Nachgewährung der durch Krankheit verlorenen Überstunden
(Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.11.2015
[Aktenzeichen: 5 Sa 342/15])
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Dokument-Nr. 22574
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