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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ruhestand“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.07.2024
- C-196/23 -

Richtlinie über Massenentlassungen gilt auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand

Spanisches Gesetz ist mit der EU-Richtlinie unvereinbar

Der EuGH entschied, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt.

Ein Unternehmer trat in den Ruhestand. Dies führte zur Beendigung der 54 Arbeitsverträge in den acht Betrieben seines Unternehmens. Acht Arbeitnehmer fochten die Entlassung an, die sie für rechtswidrig halten. Ihre Klage wurde abgewiesen. Das mit der Berufung befasste spanische Gericht hat über die Wirksamkeit der Beendigungen der Arbeitsverträge zu befinden. Das spanische Gesetz sieht für den Fall einer Massenentlassung ein Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter vor. Dieses Verfahren findet allerdings keine Anwendung, wenn die Beendigungen dadurch verursacht wurden, dass der Arbeitgeber, eine natürliche Person, in den Ruhestand tritt.... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.03.2024
- 2 C 2.23 -

Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhe­stands­versetzung infolge eines Dienstunfalls

Überstunden müssen innerhalb eines Jahres abgefeiert oder bezahlt werden

Nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes steht dem Dienstherrn für den zeitlichen Ausgleich von Mehrarbeit ein Jahr zur Verfügung. Danach wandelt sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger, zuletzt im Amt eines Polizeikommissars (Besoldungsgruppe A 9 LBesO) im Landesdienst, wurde in den Jahren 2015 und 2016 mehrfach zu Mehrarbeit im Rahmen von Polizeieinsätzen herangezogen. Im September 2016 erlitt er einen Dienstunfall. Daran schlossen sich Krankheitszeiten an, die u. a. durch den zeitlichen Ausgleich geleisteter Mehrarbeitsstunden und Erholungsurlaub unterbrochen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2023
- RiZ (R) 1/23 -

Dienstgericht des Bundes bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand

Voraussetzung für die Ausübung des Richteramts die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richters

Das Dienstgericht des Bundes beim BGH hat entschieden: Der ehemalige AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier darf nicht zurück in die Justiz.

Der Antragsgegner trat im April 1992 in den Justizdienst des Antragstellers ein. Er war seit 1997 bis zum Beginn seiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als gewählter Abgeordneter der Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" (im Folgenden: AfD) am 24. Oktober 2017 als Richter am Landgericht tätig. Nach Beendigung dieser Mitgliedschaft beantragte er die Zurückführung in das frühere... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 05.06.2023
- 4 W 316/23 -

Fehlende Ausübung der Arzttätigkeit durch Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit

Möglich fehlende Sachkunde ist im Verfahren zu klären

Ist ein Sachverständiger nicht mehr als Arzt tätig, so begründet dies nicht seine Befangenheit. Sollte ihm die Sachkunde fehlen und das Gutachten insofern mangelhaft sein, so ist dies im Verfahren zu rügen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses vor dem Landgericht Leipzig wegen möglicher Behandlungsfehler wurde ein im Ruhestand befindlicher Arzt im Jahr 2023 als Sachverständiger beauftragt. Der Kläger nahm dies zum Anlass einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen zu stellen. Das Landgericht hielt dies für unbegründet und wies den... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.2022
- 2 A 10864/22.OVG -

Keine vorgezogene Altersgrenze für ausschließlich in der Schulverwaltung tätige Lehrerin

Vorgezogene Altersgrenze gilt nur für Lehrer im aktiven Schuldienst

Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhestand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier.

Die Klägerin war ursprünglich als Realschullehrerin im Schuldienst des Landes tätig. Nachdem sie im Jahr 2011 für schuldienstunfähig befunden worden war, erfolgte zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand zunächst ihre Abordnung und später Versetzung als Referentin in den Verwaltungsdienst bei der Schulbehörde. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass sie früher als nach... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2022
- 2 A 4.21 -

Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Zustimmung weder nach nationalen noch nach EU-Recht erforderlich

Die Zurruhesetzung eines schwerbehinderten Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes nach § 168 SGB IX. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger ist Regierungsobersekretär (Besoldungsgruppe A7 BBesO) im Bundesdienst und wird beim Bundesnachrichtendienst verwendet. Aufgrund eines Autounfalls mit anschließender durchgehender "Arbeitsunfähigkeit" veranlasste der Bundesnachrichtendienst die amts- sowie fachärztliche Untersuchung des Klägers. Bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Zurruhesetzungsverfahrens war er als... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2022
- 1 A 2855/21 -

Bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit spielt die Ursache der Erkrankung keine Rolle

Vorliegen der Dienstunfähigkeit ausreichend

Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 44 Abs. 1 BBG in den Ruhestand versetzt, spielt die Ursache der Erkrankung keine Rolle. Dies hat Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2016 wurde ein Beamter in den Ruhestand versetzt. Hintergrund dessen war, dass der Beamte an einer Anpassungsstörung, an Bluthochdruck, an einem beidseitigem Tinnitus und an einem psychoaktiven Erschöpfungszustand bei beruflicher Konfliktsituation litt. Der Beamte war länger als drei Monate dienstunfähig erkrankt und es war nicht... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.09.2021
- 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20 -

Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

Doppelte Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Ruhegehaltfähigkeit auf Höchst­ruhegehalts­satz gedeckelt

Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Kläger waren Berufssoldaten der Bundeswehr. Sie traten zwischen 2008 und 2018 in den Ruhestand. Ihre Anträge, von ihnen während Auslandsverwendungen vor Dezember 2002 geleistete Dienstzeiten bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit doppelt zu berücksichtigen, lehnte die Beklagte ab. In den dagegen geführten Gerichtsverfahren verpflichteten die Oberverwaltungsgerichte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2020
- 1 A 205/17 -

Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand aufgrund Muskelkrämpfen mit Schmerzen unbekannter Ursache

Unmögliche Einsetzung des Soldaten in Friedenszeiten und im Verteidigungsfall

Ein Soldat kann gemäß § 44 Abs. 3 SG in den Ruhestand versetzt werden, wenn er aufgrund von Muskelkrämpfen mit damit einhergehenden Schmerzen unbekannter Ursache nicht in der Lage ist, in Friedenszeiten und im Verteidigungsfall Aufgaben zu erfüllen. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Nordrhein-Westfalen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Berufssoldat im Juni 2013 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Der Soldat litt im Wesentlichen an Muskelkrämpfen und damit einhergehenden Schmerzen. Die Ursache der Krämpfe konnte nicht festgestellt werden. Der Soldat litt zudem unter Schlaflosigkeit und nahm Schmerzmittel. Die zuständige Behörde kam zum Schluss, dass der Soldat... Lesen Sie mehr

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 18.03.2020
- 18 O 428/18 -

Bei einvernehmlicher Abberufung eines Geschäftsführers kann Anstellungsvertrag konkludent beendet sein

Verhalten des Klägers waren Indizien für eine einvernehmliche vereinbarte Beendigung

Ein klassisches Problem des Gesellschaftsrechts hat vor Kurzem das Landgericht Osnabrück beschäftigt. Wird der Geschäftsführer einer GmbH aus seinem Amt abberufen, führt das nach dem Gesetz nicht automatisch dazu, dass auch sein Anstellungsvertrag endet. Unter Umständen bekommt also der Geschäftsführer weiter sein Gehalt, obwohl er nicht mehr für die Gesellschaft tätig ist. Ob ein solcher Fall vorlag oder nicht, musste das Landgerichts Osnabrück mit Urteil klären.

In dem konkreten Verfahren war der 1953 geborene Kläger seit fast 30 Jahren Geschäftsführer einer medizinischen Einrichtung in Bad Bentheim, die in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird. Teil der finanziellen Vereinbarungen zwischen den Parteien war die Zusage einer Pension für den Kläger, die ab Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden sollte. Im Jahr 2018 wurde der Kläger... Lesen Sie mehr