wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2010
15 L 332/10 -

VG Düsseldorf: Waldfläche darf nicht als Auslauffläche für Hühner genutzt werden

Betriebliche Nutzung von Waldflächen ohne forstrechtliche Waldumwandlungsgenehmigung rechtwidrig

Einem Legehennenbetrieb, der Bio-Freilandhaltung betreibt, ist es untersagt eine ca. 5 ha große Waldfläche zum Auslauf für die im Betrieb gehaltenen Hühner zu nutzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Legenhennenbetrieb eine Waldfläche zum Nachweis der für die Bio-Eier-Zertifizierung erforderlichen Auslaufflächen in ihren Betrieb einbezogen.

Mit einer Verfügung des Landesbetriebes Wald und Holz wurde dem Betrieb diese Nutzung untersagt. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren wehrte sich der Betrieb gegen diese Verfügung.

Mit Nutzungsuntersagung einhergehende wirtschaftliche Folgen muss Unternehmen hinnehmen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte jedoch das Nutzungsverbot. Zur Begründung führten die Richter aus, dass die betriebliche Nutzung der Waldfläche ohne forstrechtliche Waldumwandlungsgenehmigung formell rechtwidrig sei. Die Waldumwandlung könne derzeit vom Landesbetrieb Wald und Holz auch nicht genehmigt werden, weil es an der erforderlichen und für das Verfahren vorgreiflichen landschaftsrechtlichen Befreiung von den Festsetzungen des einschlägigen Landschaftsplans des Kreises Mettmann fehle. Die mit der Untersagung verbundenen wirtschaftlichen Folgen seien von den Antragstellern, die die Waldflächen bislang rechtswidrig genutzt hätten, hinzunehmen. Über den drohenden Entzug des Bio-Siegels wird in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2010
Quelle: ra-online, VG Düsseldorf

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Nutzfläche | Untersagung | Wald

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9367 Dokument-Nr. 9367

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9367

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?