Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2015
- 26 K 4876/13, 26 K 5494/13, 26 K 5722/13, 26 K 8686/13 -
"Gastro-Kontrollbarometer": Bewertungsergebnisse aus Kontrolluntersuchungen von Gastronomiebetrieben dürfen nicht an die Verbraucherzentrale weitergegeben werden
Verbraucherinformationsgesetz erlaubt nur Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Weitergabe von Kontrollergebnissen aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtswidrig ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten vier Duisburger Gastronomiebetriebe gegen die Stadt Duisburg geklagt, die die im Rahmen einer Risikobeurteilung ermittelten Punktebewertungen der Gaststätten an die
VG erklärt Weitergabe von Kontrollergebnissen für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte die Weitergabe von Kontrollergebnissen für rechtswidrig und verwies darauf, dass die Weitergabe der Punktwerte im Verbraucherinformationsgesetz keine Rechtsgrundlage findet. Dieses erlaubt nur die Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder allgemeiner Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung, die beispielsweise in Statistiken enthalten sind.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20759
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20759
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.