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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016
- 3 K 7501/16.A -
VG Düsseldorf bejaht Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Asylbewerber
Bei Rückkehr ins Heimatland droht politische Verfolgung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass einem 18-jährigen arabisch-stämmigen Syrer ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zusteht, da er bei einer Rückkehr nach Syrien politische Verfolgung durch das Assad-Regime zu befürchten hat.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem syrischen Staatsangehörigen den subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge gewährt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf steht ihm der weitergehende Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus zu. In der Entscheidung führte das Gericht aus, dass allen nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern generell die Gefahr der Folter drohe, weil das syrische Regime Rückkehrer aus dem Ausland unter Anwendung menschenrechtswidriger Methoden verhöre. Diese Maßnahmen seien als politische Verfolgung einzustufen, weil der syrische Staat grundsätzlich in jedem Rückkehrer einen potentiellen Regime-Gegner sehe. Der längere Auslandsaufenthalt und die Asylantragstellung würden von der syrischen Regierung allgemein als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst und zum Anlass für politische Verfolgung genommen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- Syrer können Flüchtlingseigenschaft beanspruchen
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.10.2016
[Aktenzeichen: 8 K 2127/16.A]) - Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Flüchtlinge allein wegen Auslandsaufenthalt und Asylantragstellung
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2016
[Aktenzeichen: 3 LB 17/16])
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Dokument-Nr. 23495
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