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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 18.01.2007
- 7 L 19/07 -
Ahorn-Allee: Verwaltungsgericht stoppt Fällung
Die Ahorn-Allee von Rüdnitz nach Danewitz (Landkreis Barnim) darf vorerst nicht gefällt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahren. Das Gericht stellte deshalb die aufschiebende Wirkung des Widerspruches eines Naturschutzverbandes wieder her.
Der Landkreis Barnim beabsichtigt, eine aus über 700 Bäumen bestehende Allee an der Kreisstraße zwischen Rüdnitz und Danewitz zu fällen. Das hiergegen von zwei Naturschutzverbände angerufene Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass dies vorläufig unzulässig ist. Denn die für das Abholzen der Spitzahörner erforderliche Befreiung des Landesumweltamtes liegt nicht vor.
Das Beseitigen von Niststätten ohne Befreiung ist nach dem Bundsnaturschutzgesetz unzulässig. Solche Niststätten sind auch die Bruthöhlen der Höhlenbrüter, die über viele Jahre immer wieder von den Vögeln genutzt werden und die auch im Winter außerhalb der eigentlichen "Nistsaison" geschützt sind. In den vor gut 100 Jahren gepflanzten Alleebäumen brüten etwa Blau- und Kohlmeisen, Stare sowie Grauschnäpper. Alle Arten weisen eine große Nistplatz- und Brutreviertreue auf.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Frankfurt an der Oder vom 22.01.2007
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Dokument-Nr. 3890
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