wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.07.2020
5 L 1827/20.F -

Corona-Pandemie: Begrenzung der Anzahl der Gäste für Trauung im Römer nicht zu beanstanden

Einschränkung der Teilnehmerzahl an der Trauung aufgrund vorgegebener räumlicher Verhältnisse nicht unverhältnismäßig

Mit Beschluss hat die für Maßnahmen nach dem Infektions­schutz­gesetz hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ein gegen die Stadt Frankfurt am Main gerichtetes Eil­rechts­schutz­begehren eines Brautpaares auf Zulassung weiterer Gäste zur standesamtlichen Trauung abgelehnt.

Im vorliegenden Fall planen die Antragsteller für den 20. Juli 2020 eine Trauung im Trausaal des Römers in der Stadt Frankfurt am Main. Mit E-Mail vom 8. Juli 2020 teilte das Standesamt Frankfurt am Main den Antragstellern mit, dass die von ihnen geplante Eheschließung im Standesamt Frankfurt am Main zwar weiterhin stattfinden könne, allerdings würde die Trauung aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen in einem kleineren Kreis durchgeführt.

Ehepaar darf nur von 10 Personen zum Trausaal begleitet werden

Es erhielten insgesamt zwölf Personen pro Trauung Zutritt zum Trausaal. Das Brautpaar dürfe daher von zehn Gästen begleitet werden. Die Antragsteller wenden sich mit ihrem Eilantrag gegen die Beschränkung der Anzahl der Hochzeitsgäste, da sie mit insgesamt siebzehn Personen am 20. Juli 2020 die Trauung durchführen möchten.

Kein Widerspruch zwischen Begrenzung der Personenzahl und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Das VG Frankfurt hat den Eilantrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin habe sich in zulässiger Weise hinsichtlich des Zutritts und der Beschränkung der Gästeanzahl im Trausaal im Römer auf ihr Hausrecht berufen und bei der konkreten Ausgestaltung nach pflichtgemäßem Ermessen gehandelt. Sie habe ihrer Entscheidung zur Begrenzung der Personenzahl zugrunde gelegt, dass die Räumlichkeiten nicht geeignet seien, unter Einhaltung des Abstandsgebotes und der Quadratmeterregelung eine höhere Anzahl an Personen zuzulassen. Die Begrenzung der Personenzahl zur Einhaltung der Abstandsregelung stehe auch nicht im Widerspruch zur zusätzlich seitens der Antragsgegnerin angeordneten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Aufgrund räumlicher Verhältnisse ist Einschränkung der Teilnehmerzahl auch nicht unverhältnismäßig

Angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der durch eine Ausbreitung von Sars-CoV-2-Virus möglicherweise Gefährdeten sei die Einschränkung der Teilnehmerzahl an der Trauung aufgrund der vorgegebenen räumlichen Verhältnisse nicht unverhältnismäßig. Insbesondere sei hervorzuheben, dass weiterhin Gäste an den Trauzeremonien im Rahmen der räumlichen Kapazitäten teilnehmen dürften und es den Antragstellern freistehe, für ihre Trauung einen späteren Zeitraum oder ggf. ein anderes Standesamt bzw. andere Räumlichkeiten für die Vornahme ihrer Trauung zu wählen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ku)

Aktuelle Urteile aus dem Corona-Landesverordnung | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28980 Dokument-Nr. 28980

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28980

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?