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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.07.2020
- 5 L 1827/20.F -
Corona-Pandemie: Begrenzung der Anzahl der Gäste für Trauung im Römer nicht zu beanstanden
Einschränkung der Teilnehmerzahl an der Trauung aufgrund vorgegebener räumlicher Verhältnisse nicht unverhältnismäßig
Mit Beschluss hat die für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ein gegen die Stadt Frankfurt am Main gerichtetes Eilrechtsschutzbegehren eines Brautpaares auf Zulassung weiterer Gäste zur standesamtlichen Trauung abgelehnt.
Im vorliegenden Fall planen die Antragsteller für den 20. Juli 2020 eine
Ehepaar darf nur von 10 Personen zum Trausaal begleitet werden
Es erhielten insgesamt zwölf Personen pro
Kein Widerspruch zwischen Begrenzung der Personenzahl und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Das VG Frankfurt hat den Eilantrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin habe sich in zulässiger Weise hinsichtlich des Zutritts und der Beschränkung der Gästeanzahl im Trausaal im Römer auf ihr
Aufgrund räumlicher Verhältnisse ist Einschränkung der Teilnehmerzahl auch nicht unverhältnismäßig
Angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der durch eine Ausbreitung von Sars-CoV-2-Virus möglicherweise Gefährdeten sei die Einschränkung der Teilnehmerzahl an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28980
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