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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.02.2021
- 7 K 3632/19.F -
Kein Rechtsanspruch eines Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung auf behördliches Einschreiten durch die BaFin
Frage der Wirksamkeit von Prämienerhöhungen ist ausschließlich im Wege des Rechtsschutzes vor den Zivilgerichten zu prüfen
DasVerwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtsverbindlich feststellt, dass ein für das Versicherungsunternehmen tätiger Treuhänder nicht unabhängig ist.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die teilweise erhebliche Erhöhung von Versicherungsbeiträgen zu einer privaten Krankenversicherung. Diese setzt neben weiteren Voraussetzungen die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders voraus. Die Kläger in dem vorliegenden Verfahren hatten wegen der sie betreffenden Prämienerhöhung schon vor geraumer Zeit Klage vor dem Landgericht erhoben. Zur Begründung trugen sie unter anderem vor, dass die
Kein Rechtsanaspruch auf individuelles Tätigwerden der BaFin
Auf einen entsprechenden Antrag der Kläger lehnte die BaFin ein aufsichtsrechtliches Verfahren mit dem Ziel der Feststellung, dass die hinzugezogenen
Kein subjektives Recht einzelner Versicherter gegenüber der BaFin
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der im Versicherungsaufsichtsgesetz getroffenen Regelung, dass die BaFin bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben auch die Belange der Versicherten zu berücksichtigen habe. Mit dieser Aufgabenumschreibung sei gesetzlich nur die Wahrung der Interessen der Allgemeinheit der Versicherten als Aufgabe der Versicherungsaufsicht normiert worden. Keinesfalls könne dies ein subjektives Recht einzelner Versicherter gegenüber der BaFin begründen, um hier tätig zu werden.
Wirksamkeit von Prämienerhöhungen ist ausschließlich von Zivilgerichten zu prüfen
In dem Urteil wird zwar festgestellt, dass die Unabhängigkeit von Prämientreuhändern im Rahmen der Versicherungsaufsicht geprüft werden müsse, allerdings habe der einzelne Versicherungsnehmer gegenüber der BaFin keinen Rechtsanspruch auf die Feststellung, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29852
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