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Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 08.05.2018
- A 4 K 11125/17 -
Asylbewerber haben Anspruch auf Familienzusammenführung im Dublin-System
Bewilligte Überstellungen müssen innerhalb der Sechs-Monatsfrist erfolgen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass Asylbewerber einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die nach der Dublin III-Verordnung vorgesehene Zusammenführung mit Familienangehörigen haben.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls ist minderjährig und beantragte im Dezember 2015 im Bundesgebiet Asyl. Mit Bescheid vom 10. April 2017 gewährte ihr das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) subsidiären Schutz. Der Amtsvormund der Antragstellerin beantragte, die in
Antragstellerin steht nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist für Überstellung Anspruch auf Erklärung des BAMF gegenüber der zuständigen griechischen Behörde zu
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass nachdem das BAMF das Vorbringen der Antragstellerin nicht bestritten habe, von folgendem Sachverhalt auszugehen sei: Die Antragstellerin habe beim BAMF beantragt, darauf hinzuwirken, dass ihre Angehörigen nach Deutschland überstellt werden. Nachdem auch ihre Angehörigen in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
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Dokument-Nr. 25911
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